Auslegung Bauleitplanung

Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Ornbau“

vBP Solarpark Ornbau

Bekanntmachung vBP Solarpark Ornbau

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

Formular vBP Solarpark Ornbau


Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
8. Änderung Flächennutzungsplan

Formular FNP Ornbau

Bekanntmachung FNP Ornbau

FNP Ornbau


Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1B „Am Stadtfeld“

Der Stadtrat von Ornbau hat in der Sitzung vom 02.08.2022 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1B „Am Stadtfeld“ gebilligt.

Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1B setzt für den wesentlichen Bereich ein allgemeines Wohngebiet fest, für einen Teilbereich ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt.

Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist, in dem eingeschränkten Gewerbegebiet, neben der bestehenden gewerblichen Nutzung ebenfalls Wohnnutzung zu ermöglichen. Ziel ist es, leerstehende bereits erschlossene Grundstücke zu nutzen.

Mit der Änderung der Art der baulichen Nutzung in ein Mischgebiet kann die Voraussetzung für eine Wohnbebauung in diesem Bereich geschaffen werden. Weiterhin werden die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung angepasst.

Das Plangebiet liegt im Osten der Stadt Ornbau, nördlich der „Stadtfeldstraße“. Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 8.700 m² und umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 932/1, 933/1 und 933/2, der Gemarkung Ornbau.

Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren (gem. § 13 a), bei dem die Vorschriften des § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) zur Anwendung kommen. Dabei wird gem. Abs. 3 von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1B „Am Stadtfeld“ mit Satzung, Begründung (jeweils Stand 02.08.2022) und schalltechnischer Untersuchung (Stand 17.11.2021) liegt im Rathaus der Stadt Ornbau, Altstadt 7, 91737 Ornbau sowie bei der VG Triesdorf, Triesdorfer Str. 8, 91746 Weidenbach vom 12.09.2022 bis einschließlich 13.10.2022, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Bekanntmachung
B-Plan
Satzung
Begründung
Lärmschutzgutachten
Datenschutzrechtliche Informationspflichten


Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
2. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 B „Am Stadtfeld“
Der Stadtrat von Ornbau hat in der Sitzung vom 24.05.2022 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1B „Am Stadtfeld“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1B „Am Stadtfeld“ gebilligt.

Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist, in dem eingeschränkten Gewerbegebiet, neben der bestehenden gewerblichen Nutzung ebenfalls Wohnnutzung zu ermöglichen. Mit der Änderung der Art der baulichen Nutzung in ein Mischgebiet kann die Voraussetzung für eine Wohnbebauung in diesem Bereich geschaffen werden. Weiterhin werden die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung angepasst.

Das Plangebiet liegt im Osten der Stadt Ornbau, an der „Stadtfeldstraße“.

Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 8.700 m² und umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 932/1, 933/1 und 933/2, der Gemarkung Ornbau.

Der Vorentwurf der 2 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1B „Am Stadtfeld“ mit Satzung, Begründung (jeweils Stand 13.05.2022) und schalltechnischer Untersuchung (Stand 17.11.2021) liegt im Rathaus der Stadt Ornbau, Altstadt 7 in 91737 Ornbau sowie bei der VG Triesdorf, Triesdorfer Str. 8, 91746 Weidenbach vom 23.06.2022 bis einschließlich 25.07.2022, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Bekanntmachung
Lärmschutzgutachten
Satzung
Begründung
Bebauungsplan
Datenschutzrechtliche Informationen
______________________________________________________________________________

Auslegung Bauleitplanung
7. Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan „Altmühlsee“, Teilplan Stadt Ornbau

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Altmühlsee hat in der Sitzung vom 03.07.2019 die erneute öffentliche Auslegung für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan „Altmühlsee – Teilplan Stadt Ornbau“ beschlossen.

Die Stadt Ornbau beabsichtigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um am westlichen Siedlungsrand vom Hauptort Ornbau Wohnbauflächen sowie Grünflächen zur Ortsrandeingrünung zu ermöglichen.

Die erneute öffentliche Auslegung wird im Wesentlichen auf folgende Änderungen und Ergänzungen der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan beschränkt:

  • Anpassung des Geltungsbereichs mit Einbeziehung des Grundstückes Fl.Nr. 467 (Tfl.), Gemarkung Ornbau
  • Ausweisung von externen ökologischen Ausgleichsflächen auf den Grundstücken der Fl.Nrn. 449 (Tfl.), 458, 459, 450 (Tfl.) und 461 (Tfl.), Gemarkung Ornbau

Die Planunterlagen liegen in der Zeit von 23.07.2019 bis einschließlich 09.08.2019 zur öffentlichen Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB beim Zweckverband Altmühlsee, Marktplatz 25, 91710 Gunzenhausen, sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Straße 8, 91746 Weidenbach und im Rathaus der Stadt Ornbau, Vorstadt 1, 91737 Ornbau, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Stellungnahme sind nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen zugelassen.

Plan
Begründung und Umweltbericht

_____________________________________________________________________________

Aufstellung Bebauungsplan „Schimmelwasen I“ mit integriertem Grünordnungsplan in Ornbau, Gemarkung Ornbau

Der Stadtrat Ornbau hat am 14.05.2019 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Schimmelwasen I“ mit integriertem Grünordnungsplan, sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur erneuten und verkürzten Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Die erneute öffentliche Auslegung wird im Wesentlichen auf folgende Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanes beschränkt:

  • Anpassung des Geltungsbereiches mit Einbeziehung des Grundstückes Fl.Nr. 467, Gemarkung Ornbau
  • Ausweisung von externen ökologischen Ausgleichsflächen auf Teilflächen Fl.Nrn. 449, 458, 459, 450 und 461, Gemarkung Ornbau

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan, sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht liegen in der Zeit vom 23. Juli 2019 bis einschließlich 09. August 2019 zur öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Straße 8, Zimmer-Nr. 8, 91746 Weidenbach und im Rathaus Ornbau, Vorstadt 1, 91737 Ornbau während der allgemeinen Dienststunden aus.  Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Stellungnahme sind nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen zugelassen.

Plan mit textlichen Festsetzungen
Begründung und Umweltbericht
Immissionsschutzgutachten
Ergänzung Immissionsschutzgutachten
SaP
Bodengutachten

_____________________________________________________________________________

7. Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan „Altmühlsee“, Teilplan Stadt Ornbau

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Altmühlsee hat in der Sitzung vom 02.05.2018 die öffentliche Auslegung für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan „Altmühlsee – Teilplan Stadt Ornbau“ beschlossen. Der Geltungsbereich befindet sich am westlichen Siedlungsrand vom Hauptort umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nummern 453/1, 454 (Teilfläche), 456 (Teilfläche.), 457 (Teilfläche), 458 (Teilfläche), 1004 und 992 (Teilfläche) – der Gemarkung Ornbau und die Flurnummer 1072 der Gemarkung Gern mit einer Gesamtfläche von ca. 30.163 m².

Die Stadt Ornbau beabsichtigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um am westlichen Siedlungsrand vom Hauptort Ornbau Wohnbauflächen sowie Grünflächen zur Ortsrandeingrünung zu ermöglichen.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit von Mittwoch, 23. Mai 2018 bis einschließlich Montag, 25. Juni 2018 zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beim Zweckverband Altmühlsee, Marktplatz 25, 91710 Gunzenhausen, sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Straße 8, 91746 Weidenbach und im Rathaus der Stadt Ornbau, Vorstadt 1, 91737 Ornbau, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Plan
Begründung und Umweltbericht
Stellungnahmen TÖB


Aufstellung Bebauungsplan „Schimmelwasen I“ mit integriertem Grünordnungsplan in Ornbau, Gemarkung Ornbau

Der Stadtrat Ornbau hat am 17.04.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Schimmelwasen I“ mit integriertem Grünordnungsplan, sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Der Geltungsbereich liegt im Westen von Ornbau, umfasst die Teilflächen der Fl.Nrn453/1, 454, 455, 456, 457 und 458, Gemarkung Ornbau und weist eine Fläche von 2,7 ha auf.

Es wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, um u.a. Wohnbauflächen zu schaffen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan, sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht liegen in der Zeit vom 23. Mai 2018 bis einschließlich 25. Juni 2018 zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Straße 8, Zimmer-Nr. 8, 91746 Weidenbach und im Rathaus Ornbau, Vorstadt 1, 91737 Ornbau während der allgemeinen Dienststunden aus.  Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Plan
Textliche Festsetzungen
Begründung und Umweltbericht
Stellungnahmen TÖB
Immissionsschutzgutachten
Ergänzung Immissionsschutzgutachten
SaP
Bodengutachten