Neuerungen ab 01. Mai 2025 – Wichtige Hinweise zum biometrischen Lichtbild

Ab 01. Mai 2025 können ausschließlich nur noch digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden.

Das erforderliche digitale biometrische Lichtbild kann von einem zertifizierten Fotografen, einer zertifizierten

Drogeriemarktkette oder bei uns im Rathaus erstellt werden.

Diese Bilder werden ab dem 01.05.2025 über eine Cloud elektronisch bereitgestellt. Sie erhalten hierfür einen ausgedruckten QR-Code, den Sie bei der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente im Passamt vorlegen müssen. Selbsterstellte Passbilder dürfen weiterhin nicht verwendet werden.

 

Direktversand von hoheitlichen Dokumenten

 

Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben

lassen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr. Der alte Reisepass/Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht. Für die Identifizierung ggü. dem Postzustelldienst ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (RP oder PA) erforderlich.

Ein Direktversandt ist möglich:

– Personalausweis ab dem 16. Lebensjahr

– Reisepass ab dem 18. Lebensjahr

Direktversand an eine Wunschadresse oder an einem

Nebenwohnsitz ist nicht möglich.

Für nähere Information bzw. Fragen wenden Sie sich gerne

an das Einwohnermeldeamt, Tel.: 09826 6220-0.