Auslegung Bauleitplanung 7. Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan „Altmühlsee“, Teilplan Stadt Ornbau
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Altmühlsee hat in der Sitzung vom 03.07.2019 die erneute öffentliche Auslegung für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan „Altmühlsee – Teilplan Stadt Ornbau“ beschlossen.
Die Stadt Ornbau beabsichtigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um am westlichen Siedlungsrand vom Hauptort Ornbau Wohnbauflächen sowie Grünflächen zur Ortsrandeingrünung zu ermöglichen.
Die erneute öffentliche Auslegung wird im Wesentlichen auf folgende Änderungen und Ergänzungen der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan beschränkt:
- Anpassung des Geltungsbereichs mit Einbeziehung des Grundstückes Fl.Nr. 467 (Tfl.), Gemarkung Ornbau
- Ausweisung von externen ökologischen Ausgleichsflächen auf den Grundstücken der Fl.Nrn. 449 (Tfl.), 458, 459, 450 (Tfl.) und 461 (Tfl.), Gemarkung Ornbau
Die Planunterlagen liegen in der Zeit von 23.07.2019 bis einschließlich 09.08.2019 zur öffentlichen Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB beim Zweckverband Altmühlsee, Marktplatz 25, 91710 Gunzenhausen, sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Straße 8, 91746 Weidenbach und im Rathaus der Stadt Ornbau, Vorstadt 1, 91737 Ornbau, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Stellungnahme sind nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen zugelassen.