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Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 B „Am Stadtfeld“

Der Stadtrat von Ornbau hat in der Sitzung vom 24.05.2022 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1B „Am Stadtfeld“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1B „Am Stadtfeld“ gebilligt.

Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist, in dem eingeschränkten Gewerbegebiet, neben der bestehenden gewerblichen Nutzung ebenfalls Wohnnutzung zu ermöglichen. Mit der Änderung der Art der baulichen Nutzung in ein Mischgebiet kann die Voraussetzung für eine Wohnbebauung in diesem Bereich geschaffen werden. Weiterhin werden die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung angepasst.

Das Plangebiet liegt im Osten der Stadt Ornbau, an der „Stadtfeldstraße“.

Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 8.700 m² und umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 932/1, 933/1 und 933/2, der Gemarkung Ornbau.

Der Vorentwurf der 2 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1B „Am Stadtfeld“ mit Satzung, Begründung (jeweils Stand 13.05.2022) und schalltechnischer Untersuchung (Stand 17.11.2021) liegt im Rathaus der Stadt Ornbau, Altstadt 7 in 91737 Ornbau sowie bei der VG Triesdorf, Triesdorfer Str. 8, 91746 Weidenbach vom 23.06.2022 bis einschließlich 25.07.2022, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.