Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1B „Am Stadtfeld“
Der Stadtrat von Ornbau hat in der Sitzung vom 02.08.2022 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1B „Am Stadtfeld“ gebilligt.
Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1B setzt für den wesentlichen Bereich ein allgemeines Wohngebiet fest, für einen Teilbereich ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt.
Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist, in dem eingeschränkten Gewerbegebiet, neben der bestehenden gewerblichen Nutzung ebenfalls Wohnnutzung zu ermöglichen. Ziel ist es, leerstehende bereits erschlossene Grundstücke zu nutzen.
Mit der Änderung der Art der baulichen Nutzung in ein Mischgebiet kann die Voraussetzung für eine Wohnbebauung in diesem Bereich geschaffen werden. Weiterhin werden die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung angepasst.
Das Plangebiet liegt im Osten der Stadt Ornbau, nördlich der „Stadtfeldstraße“. Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 8.700 m² und umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 932/1, 933/1 und 933/2, der Gemarkung Ornbau.
Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren (gem. § 13 a), bei dem die Vorschriften des § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) zur Anwendung kommen. Dabei wird gem. Abs. 3 von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1B „Am Stadtfeld“ mit Satzung, Begründung (jeweils Stand 02.08.2022) und schalltechnischer Untersuchung (Stand 17.11.2021) liegt im Rathaus der Stadt Ornbau, Altstadt 7, 91737 Ornbau sowie bei der VG Triesdorf, Triesdorfer Str. 8, 91746 Weidenbach vom 12.09.2022 bis einschließlich 13.10.2022, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.